Cutter beim Fernsehen – Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter?
Auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten ist die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem...
View ArticleDas ARD-Hauptstadtstudio des RBB – und die illegale Arbeitnehmerüberlassung
Beschäftigt eine Rundfunkanstalt einen Tonassistenten, der von einem Subunternehmer ausgeliehen worden ist, der keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt, handelt es sich um eine illagale...
View ArticleDer Redakteur in der Presseagentur
Eine Presseagentur unterfällt dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts für den Bereich Funk und...
View ArticleCutter beim Fernsehen – Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter?
Auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten ist die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis
View ArticleDas ARD-Hauptstadtstudio des RBB – und die illegale Arbeitnehmerüberlassung
Beschäftigt eine Rundfunkanstalt einen Tonassistenten, der von einem Subunternehmer ausgeliehen worden ist, der keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt, handelt es
View ArticleDer Redakteur in der Presseagentur
Eine Presseagentur unterfällt dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und
View ArticleDie Produktionsgesellschaft des Kameramanns – und das Leiharbeitsverhältnis
Die Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des AÜG. Liegt eine Verleiherlaubnis vor und
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